Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 01.01.2026 · Sitz der GoExam Labs GbR: Darmstadt
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Vertragsgegenstand: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der GoExam Labs GbR, Friedrich-Ebert-Straße 23, 63225 Langen (nachfolgend 'GoExam'), und ihren Kunden hinsichtlich der Nutzung der webbasierten Software-as-a-Service-Plattform 'GoExam' unter der Domain https://www.goexam.de sowie aller damit verbundenen Leistungen.
Leistungsmodelle: Das Angebot umfasst den kostenfreien Funktionsumfang ‚GoExam Free' sowie kostenpflichtige Abonnements ‚GoExam Teacher'. Die konkreten funktionalen Unterschiede und Nutzungsgrenzen sind in § 3 der Nutzungsbedingungen sowie der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website geregelt.
Vertragspartner: GoExam schließt Verträge mit folgenden Kundengruppen:
Abonnenten: Natürliche Personen (Verbraucher i.S.d. § 13 BGB), insbesondere Lehrkräfte und Referendare.
Käufer: Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder private Institutionen (z. B. Schulen, Schulträger).
Die Nutzung kostenpflichtiger Leistungen ist nur volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen gestattet.
Exklusivität: Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, GoExam stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Nutzungsbedingungen: Die Nutzungsbedingungen von GoExam in ihrer jeweils aktuellen Fassung konkretisieren die zulässige Nutzung der Plattform und sind ergänzender Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses.
§ 2 Vertragsgegenstand
Software-as-a-Service: Gegenstand des Vertrags ist die zeitweise Bereitstellung der webbasierten Software 'GoExam' im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells (SaaS).
Funktionsumfang: Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gewählten Lizenzmodell (GoExam Free oder GoExam Teacher) gemäß der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website.
Produktentwicklung: GoExam entwickelt die Plattform fortlaufend weiter. Ein Anspruch auf die Beibehaltung bestimmter Funktionen, Programmversionen, Benutzeroberflächen oder Design-Elemente besteht nicht.
Bestandsschutz von Inhalten: Vom Kunden erstellte Inhalte bleiben von Funktionsänderungen grundsätzlich unberührt. GoExam übernimmt jedoch keine Gewähr für eine zeitlich unbegrenzte Editierbarkeit oder technische Kompatibilität (z. B. bei Plattformmigrationen oder Sicherheitsanpassungen).
Beta-Funktionen: Als 'Beta' gekennzeichnete Funktionen können jederzeit ohne Vorankündigung geändert oder eingestellt werden; hierfür besteht kein Anspruch auf Fehlerfreiheit oder dauerhafte Verfügbarkeit.
§ 3 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
Zustandekommen des Vertrages:
Abonnent (Verbraucher): Der Vertrag über die Nutzung von GoExam Teacher kommt durch den Abschluss des Registrierungsprozesses, die Bereitstellung valider Rechnungsdaten und die abschließende Bestätigung der zahlungspflichtigen Buchung durch den Kunden zustande.
Käufer (Institutionen): Ein Vertrag über den Erwerb von Lizenzen kommt entweder durch eine ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung seitens GoExam oder durch die Bereitstellung der Lizenzcodes an den Käufer zustande.
Der Kunde erklärt bei Buchung sein Einverständnis zum sofortigen Leistungsbeginn innerhalb der Widerrufsfrist.
Vertragslaufzeit: Die Parteien vereinbaren, dass mit jedem bewusst vom Kunden vorgenommenen Neuabschluss eines Abonnements, ungeachtet etwaiger vorangegangener und bereits beendeter Vertragsverhältnisse, eine eigenständige neue Erstlaufzeit von 12 Monaten begründet wird.
Verlängerung und ordentliche Kündigung:
Während der Erstlaufzeit: Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der 12-monatigen Erstlaufzeit gekündigt werden. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung während der Erstlaufzeit ist ausgeschlossen.
Nach der Erstlaufzeit: Erfolgt keine Kündigung zum Ende der Erstlaufzeit, verlängert sich das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit. In diesem Falle ist der Kunde jederzeit berechtigt, das Abonnement mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Form der Kündigung: Die Kündigung kann über die im Benutzerkonto bereitgestellte Kündigungsfunktion oder in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.
Status und Datenvorhaltung nach Vertragsbeendigung: Nach Beendigung des Teacher-Abonnements besteht kein Anspruch auf die weitere Nutzung kostenpflichtiger Funktionen. Inhalte können eingeschränkt verfügbar sein oder gelöscht werden; Einzelheiten regeln die nachfolgenden Bestimmungen.
Kapazitätsbeschränkungen: Die unter dem Teacher-Abonnement erstellten Inhalte bleiben grundsätzlich im Benutzerkonto erhalten. Übersteigt der Datenbestand jedoch die Kapazitätsgrenzen des Free-Plans (gemäß § 2.1), ist eine Bearbeitung der Inhalte oder die Erstellung neuer Dokumente erst nach einer Reduzierung des Datenbestandes oder dem Abschluss eines neuen Abonnements möglich.
Keine Gewähr für dauerhafte Verfügbarkeit: GoExam übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Bearbeitbarkeit oder Wiederherstellbarkeit einzelner Inhalte nach der Rückstufung auf den Free-Plan oder nach Vertragsbeendigung.
Datenlöschung bei Inaktivität: GoExam behält sich vor, Nutzerkonten im Free-Plan einschließlich aller darin gespeicherten Daten dauerhaft zu löschen, sofern das Konto über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten nicht aktiv genutzt wurde. Der Kunde wird mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Löschung per E-Mail an die hinterlegte Adresse informiert.
Sicherungspflicht des Kunden: Es obliegt dem Kunden, seine Daten (z. B. Aufgaben und Klausuren) rechtzeitig vor einer Rückstufung, Einschränkung oder Löschung eigenständig über die bereitgestellten Exportfunktionen (z. B. PDF-Export) zu sichern.
§ 4 Entgelte und Zahlungsbedingungen
Vergütung: Das Entgelt für das Abonnement GoExam Teacher beträgt derzeit 59,00 € pro Jahr (inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer). Der Rechnungsbetrag ist jeweils für die Dauer der gewählten Abrechnungsperiode (Erstlaufzeit bzw. Verlängerungszeitraum) im Voraus zur Zahlung fällig.
Zahlungsabwicklung via Stripe: Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. ('Stripe'). Es gelten ergänzend die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Stripe. Der Kunde autorisiert GoExam ausdrücklich, die für die Transaktionsabwicklung erforderlichen Daten an Stripe zu übermitteln und die fälligen Entgelte über das gewählte Zahlungsmittel einzuziehen.
Anteilige Erstattung: Macht der Kunde nach Ablauf der Erstlaufzeit von seinem Recht zur Kündigung mit einmonatiger Frist Gebrauch (§ 3.3), werden bereits im Voraus entrichtete Jahresbeträge für den Zeitraum nach dem wirksamen Beendigungszeitpunkt zeitanteilig (pro rata) an den Kunden zurückerstattet. Für die Erstlaufzeit ist eine solche Erstattung ausgeschlossen.
Zahlungsverzug und Rücklastschriften: Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder schlägt ein Forderungseinzug fehl (z. B. infolge mangelnder Deckung oder fehlerhafter Datenangaben), ist GoExam berechtigt, den Zugang zum Teacher-Funktionsumfang bis zum Zahlungseingang zu sperren. GoExam darf bei Fehlschlagen der Primärzahlung alternative hinterlegte Zahlungsmethoden ansprechen, um die Unterbrechung des Dienstes zu vermeiden. Der Kunde ist verpflichtet, GoExam die durch fehlgeschlagene Transaktionen entstandenen Mehrkosten (insbesondere Rücklastschriftgebühren) zu erstatten, sofern er das schädigende Ereignis zu vertreten hat.
Anpassung von Entgelten: GoExam behält sich das Recht vor, die geltenden Preise mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Eine Anpassung der Entgelte erfolgt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) aufgrund von Faktoren, die außerhalb des Einflusses von GoExam liegen (z. B. Kosten für KI-Schnittstellen, Serverkapazitäten, allgemeine Inflation oder Änderungen der Umsatzsteuer). Preisänderungen werden dem Kunden mindestens acht Wochen vor Ablauf der aktuellen Abrechnungsperiode in Textform mitgeteilt. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. Erfolgt keine Kündigung, gilt die Preisänderung als vom Kunden akzeptiert.
§ 5 Regelungen für institutionelle Käufer
Vertragspartnerschaft: Beim Erwerb von Nutzungslizenzen durch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder private Institutionen (nachfolgend 'Käufer') kommt das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen GoExam und dem Käufer zustande. Die einzelnen Lehrkräfte oder Mitarbeiter der Institution gelten als berechtigte Endnutzer.
Distribution und Berechtigungsmanagement: Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die rechtmäßige und vertragskonforme Verteilung der erworbenen Lizenzschlüssel oder Zugänge an die Endnutzer seiner Institution. Er stellt sicher, dass die Nutzung der Software nur im vereinbarten Umfang erfolgt.
Standortbezug und Lizenzumfang: Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart (z.B. im Rahmen einer Träger- oder Bezirkslizenz), sind Schullizenzen standortbezogen. Die Nutzungsberechtigung beschränkt sich auf das Personal der im Kaufvertrag spezifizierten Organisationseinheit. Eine standortübergreifende Nutzung oder die Weitergabe von Lizenzen an Dritte außerhalb der Institution ist untersagt.
Kontingentverwaltung (Seat-Modell) und Übertragbarkeit: Die Institution erwirbt ein fest definiertes Kontingent an Nutzungslizenzen ('Seats').
Administration: Die Zuweisung und der Entzug von Zugängen obliegen einem vom Käufer benannten Administrator.
Personalwechsel: Scheidet ein Endnutzer aus der Institution aus, hat der Käufer den Zugang unverzüglich zu deaktivieren. Der freiwerdende Platz im Lizenzkontingent darf anschließend einem neuen berechtigten Endnutzer derselben Institution zugewiesen werden.
Verbot des Account-Sharing: Jeder Zugang ist personengebunden. Die simultane Nutzung eines Accounts durch mehrere Personen oder die Weitergabe von individuellen Login-Daten ist unzulässig und stellt eine wesentliche Verletzung der vertraglichen Pflichten dar.
Datenhoheit und Zugriff bei Ausscheiden: Mit der Deaktivierung eines Zugangs durch den Administrator (§ 5.4) erlischt die Zugriffsberechtigung des Endnutzers auf die unter dieser Lizenz verwalteten Inhalte. Der Käufer ist verpflichtet, etwaige erforderliche Datensicherungen oder Exporte (z. B. für Zwecke der Archivierung oder zur Sicherstellung der Prüfungsdokumentation) vor der Deaktivierung des Kontos eigenständig durchzuführen.
Haftungsdurchgriff und Compliance: Der Käufer verpflichtet sich, alle Endnutzer auf die Geltung dieser AGB sowie der ergänzenden Nutzungsbedingungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen. Verstöße der Endnutzer gegen diese Bestimmungen werden dem Käufer wie eigenes Verschulden zugerechnet. Der Käufer stellt GoExam von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unsachgemäßen Distribution oder vertragswidrigen Nutzung durch seine Endnutzer resultieren.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
Das folgende Widerrufsrecht besteht nur für Abonnenten, die als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen sind.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GoExam Labs GbR, Friedrich-Ebert-Straße 23, 63225 Langen, E-Mail: widerruf@goexam.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis zur Erstattung (GoExam Kulanzregel): In Anlehnung an die oben genannte gesetzliche Regelung gilt für GoExam: Haben Sie nach Ihrer Anmeldung die Teacher-Vorteile (z. B. Erstellung von mehr als einer Klausur oder Nutzung der KI-Funktionen) noch nicht in Anspruch genommen, erstatten wir die Gebühr vollständig. Haben Sie bereits Teacher-Leistungen genutzt, berechnen wir einen anteiligen Wertersatz für den Zeitraum bis zum Widerruf, mindestens jedoch ein angemessener Wertersatz in Höhe des anteiligen Nutzungszeitraums.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
Gewährleistung: GoExam stellt die Software in der jeweils aktuellen Version bereit. Für die Funktionsfähigkeit der Software und des Speicherplatzes gelten die mietrechtlichen Gewährleistungsvorschriften (§§ 535 ff. BGB). Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel der Software unverzüglich nach deren Kenntniserlangung anzuzeigen.
Haftungsbeschränkung: GoExam haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GoExam nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
Verfügbarkeit: GoExam strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel an. Von dieser Verfügbarkeit ausgenommen sind insbesondere geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen oder Einschränkungen, die außerhalb des Einflussbereichs von GoExam liegen. Ein Anspruch auf eine jederzeit ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit besteht nicht. Die vorstehenden Regelungen gelten vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen bei höherer Gewalt gemäß § 13 dieser AGB.
Support: Ein Anspruch auf individuellen Support mit festen Reaktionszeiten besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich (z. B. in einer Schullizenz) schriftlich vereinbart wurde. Supportanfragen können elektronisch an support@goexam.de gerichtet werden. Dokumentationen, Hilfematerialien oder Supportinhalte werden freiwillig bereitgestellt und stellen keine geschuldete Leistung dar; eine bestimmte Verfügbarkeit, ein bestimmter Umfang oder eine bestimmte Aktualität wird nicht zugesichert.
§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Urheberrecht und Eigentum an der Software: Sämtliche Rechte an der Software GoExam, der zugrunde liegenden Technologie, dem Design, den Datenbankstrukturen sowie den von GoExam bereitgestellten Inhalten verbleiben ausschließlich bei GoExam. Die Software wird nicht verkauft, sondern zur Nutzung zeitweise überlassen.
Umfang der Nutzungsberechtigung: GoExam räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen. Eine über die vertragliche Zweckbestimmung hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Dekompilierung (Reverse Engineering) oder Modifikation der Software, ist untersagt, sofern nicht gesetzliche Ausnahmen zwingend entgegenstehen.
Personenbezug und Verbot des Account-Sharings: Der Zugang zu GoExam Teacher ist personengebunden. Die Überlassung des Accounts an Dritte sowie die simultane Nutzung eines Accounts durch mehrere Personen (Account-Sharing) sind unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, GoExam bei Anhaltspunkten für eine unbefugte Drittnutzung unverzüglich zu informieren.
Rechte an kundeneigenen Inhalten: Vom Kunden auf die Plattform hochgeladene oder dort eigenständig erstellte Inhalte (z. B. Aufgaben, Texte, Bildmaterial) verbleiben im geistigen Eigentum des Kunden.
Nutzungsrecht zur Vertragserfüllung: Der Kunde räumt GoExam das einfache, räumlich unbeschränkte Recht ein, diese Inhalte zum Zwecke der Vertragserfüllung (insbesondere Speicherung, Anzeige und Verarbeitung) zu nutzen.
Nutzungsrecht bei Veröffentlichung (Community / Pool): Soweit der Kunde Inhalte auf der Plattform explizit veröffentlicht oder mit der Community teilt, räumt er GoExam an diesen Inhalten ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, unwiderrufliches, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Dieses Nutzungsrecht besteht auch nach Beendigung des Nutzungsvertrages fort, um die dauerhafte Verfügbarkeit der Inhalte im Community-Pool zu gewährleisten. GoExam ist in diesem Fall berechtigt, die Inhalte unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts (bzw. in anonymisierter Form nach Vertragsende) weiter bereitzustellen.
Nutzung zu Trainingszwecken (KI): Darüber hinaus räumt der Kunde GoExam das Recht ein, die erstellten Aufgaben und Inhalte in anonymisierter und aggregierter Form zur Analyse, Qualitätssicherung und Verbesserung der Algorithmen sowie zum Training künstlicher Intelligenz zu verwenden. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten (insbesondere Schülerdaten) zu diesem Zweck ist ausgeschlossen.
Widerspruchsrecht (Opt-Out): Der Kunde kann dieser Nutzung seiner anonymisierten Inhalte zu Trainingszwecken jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch kann über die Profileinstellungen innerhalb der Plattform oder per E-Mail an GoExam erklärt werden.
Der Nutzer räumt GoExam an den von ihm veröffentlichten Inhalten ein zeitlich unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht ein, das auch nach Beendigung des Nutzungsvertrages fortbesteht.
§ 9 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben: GoExam verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich unter strikter Einhaltung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer anwendbarer Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung unter: https://goexam.de/datenschutz.
Auftragsverarbeitung bei institutioneller Nutzung: Sofern der Kunde eine juristische Person (z. B. Schule, Träger, Institution) ist und über die Plattform personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt (insbesondere Schüler-, Noten- oder Leistungsdaten), ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zwingende Voraussetzung für die Nutzung.
Vertragsbestandteil: Die von GoExam bereitgestellte Standard-AVV wird in diesem Fall integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
Abschlussmodalitäten: Der Abschluss der AVV erfolgt in der Regel digital im Rahmen des Registrierungsprozesses oder über die Administrationsoberfläche der Institution.
Verantwortlichkeit und Weisungsbefugnis: Im Rahmen der Auftragsverarbeitung bleibt der institutionelle Kunde der 'Verantwortliche' im Sinne der DSGVO. Ihm obliegt die Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung. GoExam agiert als Auftragsverarbeiter und verarbeitet Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden, sofern nicht gesetzliche Vorschriften eine abweichende Verarbeitung verlangen.
Datensicherheit: GoExam trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Diese Maßnahmen werden dem Kunden im Rahmen der AVV detailliert dargelegt.
§ 10 Sperrung & außerordentliche Kündigung
Sperrung des Zugangs: GoExam ist berechtigt, den Zugang des Kunden vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn hinreichende Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (§ 7), geltendes Recht oder eine missbräuchliche Nutzung der Plattform vorliegen. Eine Sperrung erfolgt in der Regel erst nach vorheriger Abmahnung in Textform, es sei denn, die Schwere des Verstoßes rechtfertigt eine sofortige Sperre.
Kündigung aus wichtigem Grund: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für GoExam liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:
bei der Registrierung vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat,
trotz Mahnung mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist,
die Plattform für rechtswidrige Zwecke nutzt oder Rechte Dritter massiv verletzt.
Entgeltanspruch: Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch GoExam bleibt der Anspruch auf die bereits für die laufende Periode gezahlten Entgelte als pauschalierter Schadensersatz bestehen, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist und die außerordentliche Kündigung auf einer schwerwiegenden, schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden beruht.
§ 11 Höhere Gewalt
GoExam haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder eine zeitweise Nichtverfügbarkeit der Plattform, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt oder auf sonstige unvorhersehbare und nicht von GoExam zu vertretende Umstände zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:
Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Naturereignisse,
Strom-, Netzwerk- oder Internetausfälle,
Störungen oder Ausfälle von Rechenzentren, Telekommunikationsnetzen oder sonstiger externer Infrastruktur,
Ausfälle oder Einschränkungen von Drittanbietern (z. B. KI- oder Cloud-Infrastruktur),
behördliche, gesetzliche oder staatliche Maßnahmen,
Arbeitskämpfe,
Cyberangriffe oder Sicherheitsvorfälle, sofern diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GoExam beruhen.
§ 12 Änderung der AGB
Änderungsrecht: GoExam behält sich vor, diese AGB sowie die ergänzenden Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus triftigen Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, Erweiterung des Funktionsumfangs oder technische Anpassungen) erforderlich ist.
Zustimmungsfiktion: Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. GoExam wird in der Änderungsmitteilung explizit auf die Bedeutung des Schweigens und die Widerspruchsfrist hinweisen.
Wesentliche Änderungen: Änderungen, die das Äquivalenzverhältnis der Hauptleistungspflichten (Leistung gegen Preis) erheblich stören, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Führt eine Änderung des Funktionsumfangs zu einer erheblichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Für Verbraucher gilt die Zustimmungsfiktion nur, soweit die Änderungen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
§ 13 Rechtswahl & Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Auf das Vertragsverhältnis zwischen GoExam und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand: Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Darmstadt ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
Verbrauchergerichtsstand: Für Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die Rechtswahl gemäß § 16.1. gilt für Verbraucher nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung (VSBG)
GoExam ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollten etwaige Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar oder aus irgendeinem Grund nicht einklagbar sein, gilt dieser Teil als abtrennbar und hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit aller anderen Vereinbarungen und Bestimmungen.
